Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
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Nummer der Firma:
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HRB 56561
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
UNICAST GmbH
b)
Erftstadt
c)
der Bau, die Konstruktion, die Entwicklung
und der Vertrieb von elektrischen Bauteilen
und Anlagen sowie deren
Produktionsmitteln.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Köhler, Uwe, Kerpen, *XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2005
a)
23.11.2005
Keusch
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
4 R.ff. Sdb.;
Beschluss Bl. 4 ff. Sdb.
2
c)
der Bau, die Konstruktion, die Entwicklung
und der Vertrieb von elektrischen Bauteilen
in serieller Fertigung sowie deren
Produktionsmitteln.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2005 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
15.12.2005
Schütte-Müller
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 10 ff Sonderband
Beschluss Blatt 9
Sonderband
3
b)
Kerpen
Geschäftsanschrift:
Heinkelstr. 10, 50169 Kerpen
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2009 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr
die Sitzverlegung von Erftstadt nach Kerpen beschlossen.
a)
05.03.2009
Engeland
Abruf vom 03.03.2024