Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Verwaltung und Betreuung von Wohnungseigentumsanlagen (WEG-Anlagen) und ähnlicher Immobilienanlagen (z.B. Gewerbeeigentumsanlagen) sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind.