| Gegenstand | Gegenstand der Zweigniederlassung ist in erster Linie der Betrieb von Versicherungen, Garantien, Ersatzleistungen und Sparversicherungen aller Art und insbesondere, aber unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorgenannten, Leben, gemischte Lebensversicherung, Feuer, Unfall, Krankheit, Glas, Hinterbliebene, Sterben ohne Abkömmlinge, Einbruch und Raub, Diebstahl, Personengarantie, Betriebshaftpflicht, Unternehmerhaftpflicht, Betriebsunfall, Kfz und sonstige Fahrzeuge, Drittschadenhaftpflichtrisiko, Seetransport, Lufttransport und Gütertransport sowie von allen Arten von Versicherungsgeschäften, die von Versicherungsgesellschaften ausgeführt werden, auf die das Gesetz für Versicherungsgesellschaften von 1958 zutrifft. |