Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
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Nummer der Firma:
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HRB 53360
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
PFEFFER Architekten + Ingenieure GmbH
b)
Köln
c)
Planung von Gebäuden,
Inneneinrichtungen und Außenanlagen;
Städtebau u. Umweltgestaltung;
Generalplanung, Planung der technischen
Gebäudeausrüstung, Lichtplanung und
Tragwerksplanung sowie alle mit dem
Bauen verbundenen Architekten- und
Ingenieurleistungen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Pfeffer, Heinrich, Köln, *XX.XX.1952
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2003
a)
21.07.2004
Maintzer
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
4 ff. Sdb. Beschluss Bl. 4
Sdb.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Friesenstr. 50, 50670 Köln
a)
10.05.2011
Breuer
3
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Komödienstraße 2, 50667 Köln
a)
07.06.2011
Breuer
4
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Huppertz, Christian, Rösrath, *XX.XX.1968
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2016 hat eine
redaktionelle Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4
(Stammkapital, Stammeinlagen), eine Ergänzung von § 6
(Gesellschafterversammlungen) Ziffer 5 und eine Neufassung
von § 7 (Jahresabschluss und Gewinnverteilung) Ziffer 2.
beschlossen. Ferner wurde die Satzung um § 8a (Einziehung
von Gesdchäftsanteilen), § 8b (Entgelt) und § 8c (Austritt
eines Gesellschafters) ergänzt.
a)
11.05.2016
Stalberg
5
c)
Die gestaltende, technische, energetische,
wirtschaftliche, ökologische und soziale
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2021 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
a)
21.01.2021
Keusch
Abruf vom 03.03.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Planung von Bauwerken sowie
Inneneinrichtungen und Außenanlagen;
Städtebau und Umweltgestaltung;
Generalplanung, Planung der technischen
Gebäudeausrüstung, Lichtplanung und
Tragwerksplanung sowie alle mit dem
Bauen verbundenen Architekten- und
Ingenieurleistungen.
Die für Architekten geltenden
berufsrechtlichen Bestimmungen sind wie
folgt zu beachten:
a) Gegenstand des Unternehmens ist die
Wahrnehmung der für Architekten und
Architektinnen geltenden Berufsaufgaben
nach § 1 Baukammerngesetz Nordrhein-
Westfalen (BauKaG NRW).
b) Architekten bzw. Architektinnen nach § 2
BauKaG NRW müssen mindestens die
Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile
innehaben. Die weiteren Anteile müssen
von natürlichen Personen gehalten werden,
die einen freien Beruf ausüben und
aufgrund ihrer Berufsausbildung zum
Erreichen des Unternehmenszwecks
beitragen können; in der Firma der
Gesellschaft ist in geeigneter Weise
kenntlich zu machen, welchem Beruf oder
welcher Fachrichtung nach § 1 BauKaG
NRW die Gesellschafter angehören.
c) Die zur Geschäftsführung befugten
Personen müssen mindestens zur Hälfte
Architekten bzw. Architektinnen nach § 2
BauKaG NRW sein.
d) Kapitalanteile dürfen nicht für Rechnung
Dritter gehalten und Stimmrechte nicht für
Dritte oder von Dritten ausgeübt werden.
e) Die Übertragung von Kapital- und
Geschäftsanteilen muss an die Zustimmung
aller Gesellschafter gebunden sein.
f) Die für die Architekten bzw.
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Ferner wurde folgendes beschlossen:
In § 6 (Gesellschafterversammlungen) Abs. 5 wurden die
Sätze 2, 3 und 4 gestrichen und
in § 8 (Abtretung und Teilung von Geschäftsanteilen) wurden
die letzten drei Wörter gestrichen.
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Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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Architektinnen nach § 2 BauKaG NRS
geltenden Berufspflichten müssen von der
Gesellschaft beachtet werden.
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