Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Er ist stets berechtigt, Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft und zugleich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.