Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 52409
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
KIRCHNER COMPANY Werbeagentur
GmbH
b)
Köln
c)
die Beratung von Personen und
Unternehmen in allen Bereichen des
Marketings. Ferner die Konzeption,
Gestaltung und Realisation von
Werbemaßnahmen sowie
Mittlungsleistungen für Dritte.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Waasem, Birgit Katharina, Köln, *XX.XX.1970
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Kirchner, Thomas, Köln, *XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2004
a)
16.02.2004
Wellems
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 7 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 4 ff.
Sonderband
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Riehler Strasse 19, 50668 Köln
a)
03.01.2012
J. Edler
3
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Am Botanischen Garten 32, 50735 Köln
a)
25.09.2017
Esser
4
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Waldbröler Straße 49, 51109 Köln
a)
02.01.2023
Barth
Abruf vom 02.03.2024