Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
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Nummer der Firma:
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HRB 52056
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Paul Nagel Verwaltungs-GmbH
b)
Wesseling
c)
die Übernahme der persönlichen Haftung
und der Geschäftsführung für eine
Kommanditgesellschaft unter der Firma
"Paul Nagel GmbH & Co. KG", welche sich
mit dem Großhandel sowie dem Im- und
Export von Produkten der Branche Glas-
Prozellan-Keramik und der Raumdekoration
befasst.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Lange, Jürgen, Wesseling, *XX.XX.1954
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Otten, Ralf, Pulheim, *XX.XX.1961
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2003
a)
19.12.2003
Allmer
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
8 ff. Sdb.; Beschluß Bl. 5
ff. Sdb.;
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Klobbotzstrasse 22, 50389 Wesseling
a)
27.12.2011
J. Edler
3
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Lange, Jürgen, Wesseling, *XX.XX.1954
a)
06.01.2021
Gleissner
Abruf vom 02.03.2024