Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
die Führung der Geschäfte von Personenhandelsgesellschaften sowie die Beteiligung an Handelsgesellschaften und die Übernahme der persönlichen Haftung an solchen Gesellschaften. Er umfasst auch die Beratung in diesen Bereichen. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängende Geschäfte tätigen und sich an anderen Unternehmen beteiligen.