| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung, die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Altenhilfe. Es soll im Geiste Adolph Kolpings allen bildungswilligen Menschen ohne Unterschied der Nationalität, des Bekenntnisses, des Geschlechts, des Stands oder des Alters eine ihren Anlagen entsprechende Bildung und Vertiefung ermöglicht werden. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch a) Bildungsmaßnahmen jeglicher Art; hierzu zählen insbesondere Weiterbildungsangebote im Sinne des Weiterbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen; b) die Errichtung und das Betreiben von Einrichtungen der Erwachsenen-, Jugend- und Familienbildung, die der Berufsbildung und der Allgemeinbildung, insbesondere der politischen, gesellschaftlichen, religiösen und musisch-kulturellen Bildung, dienen; c) die Errichtung und das Betreiben von Einrichtungen der Jugendhilfe, der Berufsertüchtigung und der christlichen Sozialarbeit; d) Bildungsmaßnahmen für ältere Menschen, etwa zur Gesundheitsvorsorge, Digitalisierung, Mobilität oder sozialen Teilhabe; e) die Erbringung hauswirtschaftlicher Betreuungsleistungen zur Unterstützung älterer Menschen in ihrem Alltag, beispielsweise durch Hilfe bei der Haushaltsführung, Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigungsarbeiten oder Begleitdienste im Alltag. |