Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 51150
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Quandt Schuhfachhandel GmbH
b)
Köln
c)
der Betrieb eines
Schuhfacheinzelhandeslgeschäftes sowie
die Beteiligung an weiteren
Schuhfacheinzelhandelsgeschäften.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Quandt, Ulrike, Köln, *XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2003
a)
29.07.2003
Maintzer
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 7 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 4 ff.
Sonderband
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Ehrenstr. 96-98, 50672 Köln
a)
24.01.2011
Breuer
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (74 IN 113/19) vom
24.05.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
29.05.2019
Breuer
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (74 IN 113/19) vom
08.10.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
16.10.2019
Müller
Abruf vom 02.03.2024