Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 49853
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Frank Weidmann GmbH
b)
Leichlingen
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft
kann Unternehmen gleicher oder ähnlicher
Art erwerben, sich daran beteiligen und
deren Geschäftsführung oder Verwaltung
übernehmen. Sie darf
Zweigniederlassungen errichten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Weidmann, Frank, Leichlingen, *XX.XX.1956
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2001
a)
10.06.2003
Oppermann
b)
Tag der ersten
Eintragung:
11.12.2001
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
4704 Amtsgericht
Leverkusen getreten.
Freigegeben am
10.06.2003.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Brückenstr. 21, 42799 Leichlingen
a)
14.07.2011
Prinz
Abruf vom 03.03.2024