Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 47404
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Münzomat GmbH
b)
Odenthal
c)
die Herstellung und Montage von
elektronischen Münzzähl- und
Sortiergeräten, der Werkzeug- und
Gerätebau sowie der Groß- und
Einzelhandel der gefertigten Geräte.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Bleikertz, Oliver Klaus, Bergisch Gladbach,
*XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.01.1992 zuletzt geändert am
14.09.2000
a)
19.03.2003
Demir
b)
Tag der ersten
Eintragung:
17.03.1992
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
5383 Amtsgericht
Bergisch Gladbach
getreten.
Freigegeben am
19.03.2003.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Oberbech 26, 51519 Odenthal
a)
18.10.2011
G. Edler
3
b)
Kürten
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Herrenhöhe 3, 51515 Kürten
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2012 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung nach Kürten beschlossen.
a)
18.04.2012
Engeland
Abruf vom 02.03.2024