Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 46623
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Herms Hufbeschlag GmbH
b)
Overath
c)
Die Durchführung von Beschlags-,
Hufbeschlags-, Schmiede- und
Schlosserarbeiten aller Art. Zur Erreichung
des Gesellschaftszwecks ist die
Gesellschaft befugt, gleichartige oder
ähnliche Unternehmungen zu erwerben,
sich an solchen zu beteiligen oder deren
Geschäftsführung und Vertretung zu
übernehmen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Herms, Stefan, Overath, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.02.1990 zuletzt geändert am
16.08.1994
a)
13.02.2003
Demir
b)
Tag der ersten
Eintragung:
15.05.1990
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
4210 Amtsgericht
Bergisch Gladbach
getreten.
Freigegeben am
13.02.2003.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Hardt 15, 51491 Overath
a)
12.12.2011
J. Edler
3
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Hardt 12, 51491 Overath
a)
17.07.2013
Prinz
Abruf vom 02.03.2024