Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 46569
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Buchwaldt GmbH
b)
Overath
c)
Die Herstellung und der Vertrieb von
Kunststoffenstern und Rolladen sowie der
Handel mit Bauelementen. Die Gesellschaft
kann gleichartige oder ähnliche
Unternehmen erwerben, sich an ihnen
beteiligen, deren Vertretung übernehmen,
Zweigniederlassungen errichten sowie alle
Geschäfte und Handlungen vornehmen, die
dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind.
52.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Müller, Raimund, Lindlar, *XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.12.1982 zuletzt geändert am
26.03.2002
a)
06.02.2003
Demir
b)
Tag der ersten
Eintragung:
29.04.1983
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
4099 Amtsgericht
Bergisch Gladbach
getreten.
Freigegeben am
06.02.2003.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Hammermühle 34, 51491 Overath
a)
06.12.2011
J. Edler
Abruf vom 02.03.2024