| Gegenstand | a) Weltweiter Import und Export von Waren für Petrochemische Industrie, Chemische Industrie, Metallindustrie, Automobilindustrie, Stahlindustrie, Papierindustrie, Schwerindustrie, Konsumgüterindustrie und Pharmazeutische Industrie sowie Groß- und Einzelhandel mit solchen Produkten, dies jedoch nur insoweit, als hierfür keine besonderen behördlichen Zulassungen, Erlaubnisse oder Genehmigungen erforderlich sind, b) Dienstleistungen, insbesondere Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen, produktbegleitende/industrienahe Dienstleistungen, Pre-Sales-Services, After-Sales-Services, sofern es hierfür keiner besonderen behördlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen bedarf, c) Schulungen im In- und Ausland durch dafür ausgebildete Fachkräfte, und zwar sowohl durch eigene Angestellte, als auch durch adäquate Honorarkräfte, d) Arbeitnehmerüberlassung zur Unterstützung von Fremdfirmen im Bereich Büro und Technik, vorbehaltlich der hierfür nach AÜG zu erteilenden Erlaubnis. |