| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so muß er Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sein. Einem Wirtschaftsprüfer, der nicht Steuerberater ist darf ein Alleinvertretungsrecht nur eingeräumt werden, wenn auch einem Steuerberater, der nicht Wirtschaftsprüfer ist, Alleinvertretungsrecht zusteht; dementsprechend darf auch einem Steuerberater, der nicht Wirtschaftsprüfer ist, ein Alleinvertretungsrecht nur eingeräumt werden, wenn auch einem Wirtschaftsprüfer, der nicht Steuerberater ist, alleinvertretungsbefugnis zusteht. Geschäftsführer und Prokuristen, die weder Wirtschaftsprüfer noch Steuerberater sind, dürfen die Gesellschaft nur gemeinschaftlich mit einem Wirtschaftsprüfer und/oder Steuerberater vertreten. |