| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens sind alle Service-Leistungen, die im Rahmen von Einzelverträgen mit fremden Unternehmen die Tätigkeitsbereiche Wartung, Instandhaltung und Reparatur von Maschinen und Industrieanlagen umfassen. Gegenstand des Unternehmeis ist es ebenfalls, Personal im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Erhalt der vorgeschriebenen Erlaubnisurkunden an fremde Unternehmen gegen Entgelt zu überlassen, die in diesem Zusammenhang anfallenden Service-Leistungen sowie die Aquisition von Mitarbeitern, die diese Tätigkeit durchführen, zu übernehmen. Weiterhin sind alle Service-Leistungen, die im Rahmen der Tätigkeitsbereiche der Unternehmensberatung liegen, Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Geschäftskreis auf andere Gegenstände, die dem genannten Zweck dienen, auszudehnen, insbesondere auf die Vermittlung von Arbeitskräften, sobald und soweit die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen. |