Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
der Import von Waren aller Art, sofern hierzu keine besondere Erlaubnis erforderlich ist, insbesondere von Glückwunschkarten und Geschenkartikeln.