Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
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Nummer der Firma:
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HRB 25746
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Giesen & Partner Medien GmbH
b)
Köln
c)
1. die Produktion und der Vertrieb von
audiovisuellen Medien aller Art;
2. die Konzeption und Gestaltung von
Werbemitteln;
3. die Agenturrätigkeit im Bereich der
Werbung, betreffend die Vermittlung von
Werbeträgern sowie die Beratung über die
Produktion von audiovisuellen Mitteln und
die Konzeption und Gestaltung von
Werbeträgern;
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Giesen, Erhard, Filmproduzent, Köln
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1994, geändert am
01.08.1995.
a)
29.10.2001
Oppermann
b)
Tag der ersten
Eintragung: 10.02.1995
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
29.10.2001.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Everhardstr. 51, 50823 Köln
a)
14.03.2011
J. Edler
3
a)
FARBKULT GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 15.12.2017
beschlossen, die Firma und entsprechend den
Gesellschaftsvertrag in § 1 Satz 1 zu ändern.
a)
23.12.2017
Bijok
Abruf vom 21.02.2024