| Gegenstand | 1. der Erwerb und die Nutzung, Veräußerung, Verwaltung, Vermittlung, Überlassung von bebauten und unbebauten Immobilien aller Art. 2. Darüberhinaus führt das Unternehmen Investoren und Investorengruppen in geeignet erscheinende Geschäfts- und Gesellschaftsformen zum Zwecke der Entwicklung, Planung, Errichtung, Umbau, Veräußerung, Vermietung von neu zu errichtenden sowie bestehenden privat oder gewerblich genutzten Bauten zusammen und erbringt alle damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen. 3. Das Unternehmen ist berechtigt, alle mit den vorstehenden Tätigkeiten zusammenhängende artverwandte sowie diese begleitende, ergänzende und unterstützende Geschäfte wie z. B. Verwaltungs-, Vertriebs-, Finanzierungs-, Vermittlungstätigkeiten etc. zu übernehmen. 4. Das Unternehmen darf auch Handelsgeschäfte aller Art sowie Geschäfte der Vermögensverwaltung und -verwertung betreiben. 5. Die Gesellschaft ist zu allen Tätigkeiten berechtigt, die in § 34 c Absatz 1 Ziffer 1. und 2. der Gewerbeordnung aufgezählt sind. |