Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 22849
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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5
6
7
1
a)
DNI Beteiligungen AG
b)
Köln
c)
die Verwaltung des eigenen Vermögens
sowie die Verwaltung von Beteiligungen im
In- und Ausland. Die Verwaltung des
eigenen Vermögens umfaßt den An- und
Verkauf von Wertpapieren jeder Art,
Optionsscheinen und Optionsrechten auf
Aktien, Indizes, Devisen, Edelmetallen und
Zinsen, Termingeschäfte sowie den An-
und Verkauf von Immobilien. Die
Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte
und Maßnahmen durchzuführen und zu
übernehmen, die für diesen Zweck sinnvoll
und dienlich sind, nicht jedoch
Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1
Satz 2 und § 1 Absatz 1 a Satz 2 des
Gesetzes über das Kreditwesen.
750.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.
b)
Vorstand:
Kautz, Friedrich Josef, Kaufmann, Köln
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 04.06.1992, zuletzt geändert am 31.08.1999
b)
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum
30.08.2004 einmal oder mehrmals, insgesamt durch Ausgabe
von bis zu 75.000 neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien gegen Bareinlage um bis zu Euro 375.000,00 zu
erhöhen.
Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die
sonstigen Bedinungen der Aktienausgabe entscheidt der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Den Aktionären steht dabei das gesetzliche Bezugsrecht zu.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtrsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden
Fällen auszuschließen:
- um Spitzenberträge auszugleichen;
- wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstiut im Sinne des § 186
Absatz 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt,
dass den Aktionären ein mittlbares Bezugsrecht eingeräumt
wird.
a)
15.11.2001
Demir
b)
Tag der ersten
Eintragung:
13.07.1992
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
15.11.2001.
2
a)
Die Hauptversammlung vom 28.08.2002 hat die Änderung der
Satzung in § 13 Absatz 2 Satz 1 beschlossen.
a)
26.03.2003
Schütte-Müller
b)
Beschluss Blatt 405 ff.
Sonderband
3
a)
Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 26.08.2004 ist
Absatz 6 des § 4 aufgehoben und zum Zwecke der Schaffung
eines neuen genehmigten Kapitals geändert. § 4 ist um einen
neuen Absatz 7 ergänzt.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 25.
August 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
a)
06.09.2004
Maintzer
b)
Beschl. Bl. 448 ff. Sdb.;
Abruf vom 26.02.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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7
Ausgabe von bis zu insgesamt 75.000 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bar-
und/oder Sacheinlage um bis zu Euro 375.000,00 zu erhöhen.
Bei Bareinlage ist den Aktionären ein Bezugsrecht
einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt,
Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre
auszunehmen.
Bei Sachkapitalerhöhung ist der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen, soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke des
Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an
Unternehmen erfolgt.
Bezüglich eines Teilbetrages von Euro 75.000,00 ist der
Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der
Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich
unterschreitet.
4
b)
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Blome-Drees, Johannes, Hürth, *XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt.
a)
17.06.2005
Schmied
5
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Kautz, Friedrich Josef, Kaufmann, Kaufmann,
*XX.XX.1946
a)
Die Hauptversammlung vom 30.08.2006 hat die Änderung der
Satzung in § 12 (Ort und Einberufung) Absatz 3 und § 13
(Teilnahmerecht und Stimmrecht) beschlossen.
a)
27.09.2006
Maintzer
b)
Beschluß Bl. 488 ff.
Sonderband
6
b)
Geschäftsanschrift:
Lütticher Straße 8a, 50674 Köln
a)
Die Hauptversammlung vom 31.08.2009 hat beschlossen § 4
(Grundkapital, Aktien) Ziffer 6 und 7 zu ändern.
b)
a)
09.09.2009
Dohnke
Abruf vom 26.02.2024
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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(6) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.
August 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe von bis zu insgesamt 75.000 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bar und /
oder Sacheinlage um bis zu EURO 375.000,00 zu erhöhen.
Die Aktionäre haben grundsätzlich ein Bezugsrecht.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, jeweils mit Zustimmung
des Aufsichtsrats, Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der
Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit
auszuschließen, als dies erforderlich ist, um den Inhabern von
Optionsscheinen oder Wandelschuldverschreibungen, die von
der Gesellschaft ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht in dem
Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres
Options- bzw. Wandelrechts zustehen würde.
Wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, ist der
Vorstand ferner mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt,
das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit die
Kapitalerhöhung zum Zwecke eines
Unternehmenszusammenschlusses oder des Erwerbs von
Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt.
Wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der
Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits
börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum
Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags
durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der § 203 Abs.
1 und 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet, ist der
Vorstand ebenfalls ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Akionäre auszuschließen.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt des
Hauptversammlungsbeschlusses verwiesen.
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