| Gegenstand | Förderung der Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch Einrichtung und Unterhaltung von Offenen Ganztagsschulen, außerunterrichtlichen Betreuungs. und Bildungsangebote für Kinder, Integrationshilfe für Kinder, Schulsozialarbeit und Kindertagesstätten sowie die Förderung der Jugendhilfe. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Entwicklung, Einrichtung, Durchführung sowie Verwaltung von Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten (inkl. Essenslieferungen) an Schulen und Kindertageseinrichtungen, von Integrationshilfe für Kinder mit (drohender) Behinderung (insbesondere Schulbegleitung sowie Integrationsassistenz in der Kindertagesstätte), von Ganztagsschulen und -angeboten (offen und gebunden) sowie außerunterrichtlichen Bildungsangeboten im Primar- und Sekundarbereich, einschließlich Schulsozialarbeit gemäß den Regelungen des SGB VIII, der Schulgesetze in der jeweils gültigen Fassung sowie weiterer einschlägiger gesetzlicher Regelungen aus dem Kinder- und Jugendhilferecht, Schulrecht und Sozialrecht; b) die Förderung von Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit und Angeboten insbesondere für Kinder aus sozialbelasteten Familien vor allem im Bereich der gesetzlichen Hilfeleistungen, für Kinder mit Migrationshintergrund, Fluchterfahrung oder mit besonderem Förderbedarf c) die Entwicklung, Einrichtung, Durchführung und Verwaltung familienorientierter Betreuungskonzepte, sozialpädagogisch gestalteter Ferienangebote, Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende sowie die Mitwirkung an Qualitätsentwicklungsprozessen und Planungen im Bildungs- und Jugendhilfebereich. |