| Gegenstand | die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Diese Zwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 AO (Förderung von Wissenschaft und Forschung; Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens). Insbesondere sollen Forschung und Innovation im Bereich Langlebigkeit (Longevity) und Kryonik unterstützt und in Politik und Gesellschaft verankert werden. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Satzungszweck insbesondere durch: - das Erarbeiten von Positionspapieren zu Themen der Langlebigkeit und Kryonik, um wissenschaftliche Erkenntnisse für politische Entscheidungsprozesse aufzubereiten, - die Teilnahme an Anhörungen und Ausschusssitzungen politischer Gremien, - den Dialog mit Abgeordneten und Entscheidungsträgern in der Politik auf Kommunal-, Landes-, Bundes- und EU-Ebene, - die Durchführung von Informationskampagnen und Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Gesellschaft über Chancen und ethische Aspekte von Langlebigkeit und Kryonik, - den Aufbau von Netzwerken und Kooperationen mit Universitäten, Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Akteuren aus der Wirtschaft, um Synergien im Bereich der Langlebigkeitsforschungzu fördern, sowie - die Koordination von Fördermitteln, einschließlich Einwerbungvon Spenden und öffentlichen Zuschüssen, zur Unterstützung von Forschungsprojekten und Innovationen im Bereich Langlebigkeit. |