| Gegenstand | Die Gesellschaft leistet Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenssituationen. Die Arbeitsgrundlage der UG beruht auf dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII - KJHG). Die Hilfen unterscheiden sich im Einzelnen, verbinden jedoch meist verschiedene Ansätze wie Heimerziehung, Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit, Gemeinwesenarbeit sowie verschiedene therapeutische Ansätze. Dazu zählen: Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 KJHG), Hilfe zur Erziehung (§ 27 KJHG), Soziale Gruppenarbeit (§ 29 KJHG), Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer (§ 30 KJHG), Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 KJHG), Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege (§ 33 KJHG), Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 KJHG), Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 KJHG), Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a KJHG), Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 KJHG), Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 KJHG). |