Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Personenbeförderung, insbesondere die Durchführung von Krankenfahrdiensten, sowie der Güterkraftverkehr. Der Gegenstand umfasst alle Aufgaben, welche in Anlage 3 zu den §§ 3 und 7 der Berufsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 15.06.2000 sowie alle Aufgaben, in der Anlage I der EG-Richtlinie des Rates vom 29.04.1996 unter anderem über den Zugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmens aufgeführt sind.