Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 122594
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
STALVOSS Automation GmbH
b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Wipperfürther Straße 29-31, 51103 Köln
c)
die Herstellung, Design, Forschung und
Entwicklung sowie Installation von
industriellen Maschinen und
Automatisierungssystemen sowie deren
Handel und Vertrieb, der Import und Export,
Wartung, Reparatur.
500.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Araz, Ceyhun, Izmir / Türkei, *XX.XX.1977
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.03.2025
a)
21.03.2025
Asmussen
2
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Yildirim, Özkan, Leichlingen, *XX.XX.1972
a)
10.04.2025
Müller
3
b)
Die STALVOSS GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln, AG Köln,
HRA 20096 hat die wesentlichen Wirtschaftsgüter ihres
selbstständigen Teilbetriebes „Prüfungsautomation“ an die
STALVOSS Automation GmbH mit Sitz in Köln, AG Köln, HRB
122594 -nachstehend Erwerber-, veräußert und dabei in die
Fortführung der Firma STALVOSS eingewilligt.
Der Erwerber führt die Firma unter der Bezeichnung
STALVOSS Automation GmbH fort. Die Haftung des
Erwerbers gemäß § 25 I HGB für die im Betrieb des Geschäfts
des bisherigen Inhabers begründeten Verbindlichkeiten sowie
der Übergang der im Betrieb begründeten Forderungen auf
den Erwerber sind ausgeschlossen.
a)
10.09.2025
Müller
Abruf vom 01.10.2025