Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" (§§ 51- 68) der Abgabenordnung (AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Förderung hilfsbedürftiger Menschen im Sinne des § 53 AO sowie die Förderung der Religion (§ 52 Abs.2 Nr. 2 AO). (3) Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke durch planmäßiges Zusammenwirken gemäß § 57 Absatz 3 AO mit ihren Gesellschaftern, der Katholino Kindertagesstätten im Erzbistum Köln gGmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB,120867) und dem FRÖBEL e.V. mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 11307 Nz) einschließlich der zum jeweiligen Unternehmensverbund der genannten Gesellschafter gehörenden Tochter- und BeteiIigungsgeselIschaften, soweit die genannten Rechtsträger die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. (4) Dieses planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit einzelnen oder mit mehreren der genannten Körperschaften, durch das wechselseitige, aufeinander abgestimmte und koordinierte Erbringen von Verwaltungs- und ServicedienstIeistungen, Nutzungsüberlassungen von beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen, Lieferungen oder durch die Beistellung beziehungsweise Überlassung von Personal zur Erfüllung ihrer jeweiligen steuerbegünstigten Satzungszwecke. Gegenstand der in planmäßigem Zusammenwirken zu erbringenden Dienstleistungen sind insbesondere Management, Organisations- und VerwaItungsIeistungen zur Erfüllung der steuerbegünstigten Satzungszwecke der in Abs. 3 genannten steuerbegünstigen Körperschaften.