Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(1) Zweck der gemeinnützigen Unternehmensgesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Kontext der Geschichte der Video- und Computerspiele, vornehmlich, aber nicht ausschließlich mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen: 1. Das Verfassen, Herausgeben, Gestalten und Vertreiben von Publikationen. 2. Das Durchführen von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben. 3. Das Sammeln, Archivieren und Zugänglichmachen von historischen Zeugnissen, wie einschlägiger Literatur, Unternehmensarchiven sowie privaten Sammlungen und Nachlässen.