Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (065)
Gegenstand
(1) die Förderung der Erziehung und Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die bundesweite Errichtung, den Unterhalt sowie den Betrieb von Privatschulen sowie von Kindertageseinrichtungen.