| Gegenstand | der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Zur Förderung des Geschäftszwecks kann die Gesellschaft insbesondere (aber nicht ausschließlich) folgende Handlungen vornehmen: Beteiligungen an anderen Unternehmen eingehen, Bankeinlagen tätigen und Darlehen aufnehmen, sowie börsliche und außerbörsliche Geschäfte aller Art tätigen, wie z.B. den Handel mit Aktien, festverzinslichen Papieren, ETFs, Futures, CFDs, Termingeschäften und Stillhalteerklärungen zur Einnahmeerzielung. |