Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Verwaltung von nicht signifikanten Referenzwerten (Benchmark-Administrator) im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden (sog. Benchmark-Verordnung), einschließlich der Ausübung der Kontrolle über die Bereitstellung von Referenzwerten und das Verwalten von Mechanismen für die Bestimmung von Referenzwerten, das Erheben und Auswerten von Eingabedaten, sowie das Bestimmen und Veröffentlichen von Referenzwerten im Sinne der Benchmark-Verordnung.