Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein und muss Steuerberater sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
ist die geschäftsmäßige Beratung, Vertretung und Bearbeitung in und von Steuerangelegenheiten sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. §§ 52 Abs. 1, 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen (§ 57 Abs. 2 und 4 StBerG).