Ist nur ein*e Geschäftsführer*in bestellt, so vertritt diese*r die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer*innen bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer*innen oder durch eine*n Geschäftsführer*in und eine*n Prokurist*in vertreten.
1.der Betrieb des Jugendwohnheims in Düsseldorf, um im Dienst an der Idee Adolph Kolpings und auf Grundlage des Leitbildes des Kolpingwerkes Deutschland sowie der Leitlinien des Verbandes der Kolpinghäuser e. V. das Jugendwohnen als wertorientiertes Angebot zur Begegnung, Orientierung und Lebenshilfe für junge Menschen zu fördern. 2. Das Jugendwohnen ist eine Leistung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Einrichtungen des Jugendwohnens bieten Unterkunft, Verpflegung und pädagogische Begleitung für junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren, die während ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung nicht zu Hause wohnen können.