Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, ist jeder dieser Geschäftsführer befugt, die Gesellschaft einzeln zu vertreten und im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
die Datenvereinbarung, IT- und Medienleistungen, Datenrettung nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Computer- und EDV-Hardware.