Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Alten- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und des Wohlfahrtswesens, sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung genannten Personenkreises Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit ihrem Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. und allen Gesellschaften, an denen der Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. mehrheitlich beteiligt ist, sowie mit der rechtsfähigen Stiftung einfach helfen. Die Leistungen umfassen insbesondere die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern an andere Unternehmen einschließlich Nebenleistungen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft ist auf einen hohen, an den Kunden orientierten Qualitätsmaßstab ausgerichtet. Sie wird diesen Standard durch Qualitätssicherungsmaßnahmen ausbauen und in enger Zusammenarbeit mit dem Gesellschafter weiterentwickeln. Die Geschäftsführung hat stets so zu handeln, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleiben. Dies bedeutet insbesondere den sorgsamen Umgang mit knappen Ressourcen sowie eine permanente Abwägung zwischen Mitteleinsatz und potenziellem Ertrag.