Ist nur ein*e Geschäftsführer*in bestellt, so vertritt sie*er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer*innen bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer*innen gemeinschaftlich vertreten. Jede*r Geschäftsführer*in ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertrerer einer*eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
a) die Förderung des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziff. IIX der Abgabenordnung und des § 1 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes durch das Verhindern des weiteren Kohleabbaus in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Verhindern weiterer Freisetzung von Emissionen; und b) die Förderung der Volksbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziff. VII AO. 2) Der Satzungszweck wird verwirklicht, a) insbesondere durch den Abkauf von Flächen, die für den Kohleabbau bestimmt sind, sowie von Emissionszertifikaten, welche dann einer klimapositiven Nutzung zugeführt werden. Zusätzlich umfasst die Verwirklichung des Satzungszwecks Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes, Klimaschutzes und der Renaturierung, die der Errichtung von Naturschutzgebieten zugutekommen; und b) durch die Aufklärung über den Kohleabbau und dessen negative Folgen sowie über Vorgehensweisen zur Reduktion des Kohleabbaus und weiterer klimapositiver Maßnahmen.