Ist nur ein Director berufen, dann vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei oder mehrere Directors berufen, dann vertreten sie die Gesellschaft gemeinsam
mit der Befugnis im Namen der Zweigniederlassung mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Online-Handel über Online-Plattformen mit Waren aller Art, soweit hierfür keine besondere Erlaubnis erforderlich ist, insbesondere mit Haushaltswaren, Elektrogeräten, Kosmetikprodukten, Naturprodukten und Spielzeug sowie mit Holz und Verpackungsmaterial.