Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Führung eines ambulanten Pflegedienstes mit Intensiv- und Beatmungspflege; die Versorung von pflegebedürftigen Menschen außerhalb der stationären Versorung in Krankenhäusern und die gewerbsmäßige Personalvermittlung sowie die Personalberatung, insbesondere im Pflegebereich.