Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
der Betrieb eines oder mehrerer Dentallabore, die Erstellung und Erbringung von Leistungen im Bereich Zahntechnik und Zahnersatz, das Durchführen von zahntechnischen Arbeiten aller Art und der Handel mit den Teilprodukten.