| Gegenstand | Aufmessen von Bestandsobjekten sowie die Durchführung von Bauarbeiten, insbesondere Umbau- und Renovierungsarbeiten, ausgenommen jedoch Tätigkeiten nach § 34c GewO sowie Arbeiten, die einem Vollhandwerker im Sinne der Handwerksordnung zuzurechnen sind. Gegenstand des Unternehmens sind insbesondere das Fliesen-, Platten-, Mosaik- und Natursteinlegen, Estrichlegen, Parkettlegen, Bodenlegen jeder Art, der Einbau von genormten Baufertigteilen - etwa Türen, Zargen, Fenster, Regale und Badobjekte -, der Trockenbau, Innenausbau sowie das Vermitteln entsprechender Aufträge und der Handel mit Baustoffen sowie der Messebau und Montageservice, weiterhin die Montage und der Vertrieb von Solar- und Photovoltaikanlagen. Innerhalb dieser Grenzen kann das Unternehmen alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig und nützlich sind. |