Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten jeweils zwei Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinschaftlich oder je ein Geschäftsführer jeweils zusammen mit einem Prokuristen.