Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, vertreten sie die Gesellschaft gemeinschaftlich. Sind mehr als zwei Geschäftsführer bestellt, so vertreten je zwei die Gesellschaft gemeinschaftlich oder einer von ihnen zusammen mit einem Prokuristen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei Kommanditgesellschaften