Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Gründung und der Betrieb von gem. § 30 GewO konzessionierten Privatkliniken und Arztpraxen einschließlich, aber nicht nur eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V (nach-stehend MVZ genannt) zur Erbringung aller zulässigen ambulanten, ggf. auch belegärztlichen, vertragsärztlichen und privatärztlichen Leistungen einschließlich ggf. praxisklinischer und stationärer Humanmedizin. Die Gesellschaft kann sich dazu aller nach Berufsordnung und Vertragsarztrecht zulässigen Kooperationsformen im ambulanten und stationären Bereich bedienen.