Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Beteiligung und der Handel mit Immobilien, der Immobilienankauf und -verkauf, die Errichtung, Vermittlung und Vermietung von Immobilien, die Beteiligung und Übernahme der Geschäfsführung bei anderen Unternehmen und Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand sowie der Erwerb und die Pachtung von solchen Unternehmen. Bankgeschäfte nach dem KWG sind ausgeschlossen.