Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Neugründung von Gesellschaften, das Eingehen und Halten von Unternehmensbeteiligungen und anderen Vermögenswerten sowie die Vermögensverwaltung sämtlichst im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, sofern hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist