| Gegenstand | Menschen, die wegen ihres Alters einer Krankheit, einer Behinderung oder aus sonstigen Gründen der Hilfe bedürfen ohne Rücksicht auf Rasse, Geschlecht und Konfession, eine ambulante Pflege, Versorgung und Betreuung zu gewähren. Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, die Durchführung von häuslicher Krankenpflege, die häusliche Pflege und Altenpflege, Haushaltshilfe, Versorgungsleistungen, Betreuung, Unterstützung und Beratung von Angehörigen sowie alle mit dem ambulant sozialen Dienst zusammenhängenden und den Unternehmensgegenstand fördernden Geschäfte. Zweck ist ferner die Verwaltung eigenen Vermögens, der Abschluss und die Vermittlung von Verträgen über Waren aller Art sowie die Erbringung mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehender Beratungs-, Dienst-, und Warenleistungen, soweit die vorstehend genannten Tätigkeiten nicht erlaubnispflichtig sind |