Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Gründung, der Erwerb, die Verwaltung, die Beteiligung an und die Veräußerung von Unternehmen jeder Art im In- und Ausland sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte