Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
die Übernahme der Vermögensverwaltung, einschließlich des Finanzportfoliomanagements, für eigene Zwecke und für die Mutter-, Tochter-, oder Schwesterunternehmen der Gesellschaft. Ein Angebot am Markt erfolgt nicht.