Solange nur eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer bestellt ist, vertritt die bestellte Person die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch beide Personen gemeinschaftlich oder durch eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einer Prokuristin oder einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
die Errichtung, Sanierung und Erweiterung von Schulbauten und sonstiger damit zusammenhängender Hochbaumaßnahmen, wie z.B. Sporthallen, für die Stadt Köln.