Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen. Der Umfang der Veräußerungen darf die Grenzen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschreiten